Kapitel 5.1 - Allgemeines zum Ausweis

Diese Hinweise gehören in jeden Ratgeber, deshalb liste ich sie in kompakter Form auf.

Ohne Behindertenparkausweis (blau) dürfen Sie nicht auf einem
Behindertenparkplatz parken.
Die Ausstellungszeit ist befristet.
Verlängerung ist Aufgabe der Kommunen.
Einen neuen Ausweis bekommen Sie bei den zuständigen Stellen.
Behindertenparkausweise werden in einem schwebenden Verfahren,
das durchaus zwei Jahre dauern kann, von den Kommunen
befristet ausgestellt (besser bei der Kommune nachfragen).
GdS werden nicht zusammengezählt.
Zumeist wird man mit dem höchsten Einzel-GdS abgespeist. Sie
nicht! Sie wissen, was läuft!
Schwerbehinderung beantragt man.
Merkzeichen sind sehr wichtig!
Der Schutz und die Nachteilsausgleiche gelten rückwirkend zum
Beantragungszeitpunkt.
Steuervorteile gelten rückwirkend für das ganze Jahr, in dem
der Auftrag gestellt wurde. Mit einer guten Begründung kann das Datum
des
Geltungszeitpunktes auf einen Termin vor der Antragsstellung
gelegt werden.
Der Ausweis muss in einem bestehenden Arbeitsverhältnis dem
Arbeitgeber nicht vorgelegt werden. Außer Sie gefährden die
Arbeitssicherheit oder Sie sind selbst gefährdet.
Der Kündigungsschutz gilt.

 

Nun kommen wir zurück zu dem »Wie« werden Sie RICHTIG schwerbehindert. Im
Folgenden werden Sie erfahren, wie Sie vorgehen müssen, um Ihr Ziel »SBA« zu erreichen.


Sie haben meine Ratschläge beherzigt. Sie sind mit Material eingedeckt. Sie haben Ihre
innere Einstellung zum Behindertsein dem Verfahren unseres Sozialsystems angepasst. Sie
haben die richtige Vorspannung, um den Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufzunehmen. Sie
haben den richtigen Arzt, der Sie in Ihrem Anliegen unterstützt.
Jetzt geht es ans Eingemachte. Dazu werde ich nun einige Beispiele, die ich hier schon
angerissen habe, nutzen, um Ihnen die Technik des Beantragens zu erläutern.
Beginnen wir mit dem Beispiel vom geistig und körperlich behinderten jungen Mann,
dessen Eltern stellvertretend das »AG« beantragt haben.
In dem Beispiel mit dem jungen Mann haben die Eltern schon vorab Fehler gemacht, die im
Widerspruchsverfahren korrigiert werden müssen. Sie haben sich jahrelang gequält. Sie
glaubten: Wir schaffen das schon. Das ist eine sehr häufige, verständliche Reaktion. Sie
wollten alles für ihr Kind tun. Sie standen von Anfang an ziemlich allein da. Sie waren der
irrigen Meinung, ein Sozialgesetz, das behinderten Menschen zur Teilhabe am Leben helfen
soll, würde sie in ihrem Anliegen unterstützen, wenn sie den Antrag stellen.
Sie schauten durch die Brille der Betroffenen, der Leidenden auf ihr Vorhaben. Ihre
Vorstellung, der zuständige Sachbearbeiter würde genauso auf ihr Anliegen schauen, war
die Grundsteinlegung für die Ablehnung.