Behinderung

1.  Bild in der Öffentlichkeit

Wie ein Damoklesschwert schwebt dieser Begriff über uns. Direkt nach der Diagnose spuken den Betroffenen häufig Bilder von Rollstuhlfahrern oder - schlimmer noch – von Bettlägerigen im Kopf herum. Mit der Angst, was uns nach einer solchen Diagnose erwartet, entstehen schädliche, negative Vorstellungen, die mit der Realität nur selten etwas gemein haben. Angst führt immer zur Verschlechterung einzelner Symptome. »Ich kenne auch jemanden der das hat, der sitzt bereits ...!«

Wenn man Multiple Sklerose bekommt, weiß man in den seltensten Fällen etwas über diese Krankheit. Dennoch fühlt man sich schlagartig von Betroffenen

 

umzingelt. Es scheint so, als wäre MS eine Volkskrankheit. Dass sehr viele Menschen glauben, es handele sich bei MS um Muskelschwund, sagt in dieser  Hinsicht bereits viel aus.

Denn es gibt tatsächlich nur sehr wenige Betroffene. Über den Daumen bekommt jeder tausendste Bundesbürger statistisch gesehen Multiple Sklerose. Also ein Promille. Davon werden etwa ein Drittel einen MS-Verlauf mit schweren Beeinträchtigungen bekommen. Also eine Behinderung! Dauerhaft Rollstuhlfahrer werden noch weniger. Und diejenigen, die gar nicht mehr aufstehen können sind noch viel seltener.

 

 

2.  Was bedeutet überhaupt Behinderung?

Der Begriff Behinderung ist ein Rechtsbegriff aus dem Sozialrecht.

 

[1] Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

 

Das hört sich erst mal halb so schlimm an! Und so ist es auch. Es geht hier um eine Abweichung vom typischen, meist als normal bezeichneten Zustand. Da steht weder was von Rollstuhl noch, dass es einem schlecht gehen muss. Von Leid kann ich da auch nichts lesen. Als kleinwüchsiger Mensch z.B. kann man total gesund und trotzdem behindert sein, wenn man einen Antrag stellt. Man wird wahrscheinlich sogar schwerbehindert sein.

 

[2] Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

 

Bitte lest den Text über Schwerbehinderung aus dem Sozialrecht ganz genau! Da steht nichts von Krankheit oder dass es uns schlecht gehen muss, damit wir einen Nachteilsausgleich beanspruchen können.

Denn darum geht es wirklich, wenn man den Begriff Behinderung benutzt. Der Staat ist für das Wohl seiner Bürgerinnen und Bürger zuständig und übernimmt entsprechend Verantwortung. Damit jeder in den Genuss kommen kann, am alltäglichen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, hilft und unterstützt uns der Staat mit Nachteilsausgleichen.

 

3.  Behinderung ist kein Makel

Es ist sehr wichtig, dass wir Behinderung nicht als Makel ansehen oder empfinden. Und noch wichtiger ist es, den Unterschied zwischen Krankheit und Behinderung zu verinnerlichen. Man kann behindert sein, ohne krank zu sein und umgekehrt. Eigentlich hat das eine mit dem anderen nur sehr wenig zu tun.

Wer vor 30 Jahren, als die Sozialkassen noch voll waren, schwerbehindert war, wäre heutzutage nicht einmal behindert!

Es tut uns nicht gut, an Behinderung zu denken. Außer!

Außer wir möchte Unterstützung vom Staat in Anspruch nehmen, z.B. um einen höheren Kündigungsschutz zu erlangen.

 

4.  Tipps

  • Keine Gedanken über Behinderung machen!
  • Man darf das Angebot des Staates in Anspruch nehmen, weil es einen Rechtsanspruch begründet!
  • Vor Beantragung nach dem Grad der Behinderung erkundigen!
  • Wir empfehlen unseren Ratgeber [3]»100Pro (So werden Sie RICHTIG behindert!)«

 

[1] :              https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html

[2] :            https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__2.html

[3] :              MG-Minerva Ratgeber