Kapitel 3 - Grad der Behinderung
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Kommen wir zum »Grad der Behinderung (GdB)«. Den »GdB« finden Sie auf der
Ausweisrückseite (siehe Ausweisbild). Der »GdB« ist in Zehner-Schritte eingeteilt, da es
wenig Sinn macht, Erfahrungswerte ausgesuchter Mediziner kleinteiliger zu sortieren.
Objektive Kriterien gibt es nicht. Vielleicht hat der eine Mediziner viel mehr Erfahrung als
der andere. Aber Zehner-Schritte sind schon sehr grob. Nehmen wir an, Sie gehen an die
Fleischtheke und bekommen bei der Bestellung von zehn Scheiben gemischten Aufschnitt
immer mal nur neun Scheiben. Was gäbe das für ein Hallo! Die Presse würde einen
Fleischskandal an der Wursttheke beklagen.
Die Kriterien zur Erlangung des »GdB« im Ausweis sind in den Vorschriften zum »Grad der
Schädigung« festgehalten. So, wie ich eingangs zum Studium des höheren Dienstes der
Verwaltung geraten habe, komme ich jetzt nicht umhin zu erwähnen, dass auch ein Studium
der Medizin hilfreich sein könnte. Vom »GdS« haben Sie vermutlich noch nichts gehört?
Macht nichts, Sie stehen damit nicht allein.
Ich, als Betroffener, also chronisch Kranker und im Sinne des »Sozialgesetzbuches« für
immer schwerbehinderter Mensch, habe mich autodidaktisch dem Selbststudium
verschrieben, und zwar gezwungenermaßen. Zur Beurteilung des »GdS« gibt es eine
Verwaltungsvorschrift, die klärt, was für einen Schaden man hat und vor allem, was man
damit anfangen kann, also welcher »GdB« dabei herausspringen könnte.
Die Schädigungen und deren Einordnung in Grade reichen von »100 = schwerbehindert«
über »80 = weniger schwerbehindert« bis »unter 50 = nur behindert«.
»Warum heißt Ihr Ratgeber dann 100Pro«
Es soll den Charakter des Ratgebers ausdrücken und gleichzeitig die Willkür des Begriffs
Schwerbehinderung zum Ausdruck bringen.
In den sozialen Netzwerken wird trefflich über den Begriff Grad und nicht Prozent
gestritten. Formal wird das % in der Mathematik benutzt um etwas auf 100 zu beziehen und
zwar linear. Das heißt die Abstände von Prozenten sind natürlich gleich. Das bedeutet, dass
der Unterschied von 100% auf 90%, also 10%, der gleiche ist wie von 50% auf 40%.
Das konnte man natürlich im Schwerbehindertenrecht nicht zulassen. Wie bitte soll ein
Grad der Behinderung eine genau teilbare Klassifizierung bekommen? Vor Gericht würde
man sich in kleinteiligen Beweisen aufreiben. Ein Schelm ist, wer nun behauptet, man hätte
eine willkürliche Einteilung geschaffen, deren Skalierung von vorn herein keine Berechnung
bzw. Nachweisbarkeit zulässt. Eine mathematisch sinnvolle Beziehung zwischen Grad 25
und 50 gibt es nicht. Jemand bestimmt den Unterschied, er/sie berechnet ihn nicht.
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Unter 25 sind Sie nicht einmal behindert. Die Ärzte, die dafür verantwortlich sind, treffen
sich im »Ärztebeirat«, einem 17-köpfigen Gremium, das die Richtlinien beobachtet und
gegebenenfalls anpasst.
Der »GdS« ist in einer Verfahrensanweisung festgelegt. Die Kriterien des »GdS« sind in
»Behinderung und Ausweis« aufgeführt. Auch im Internet werden Sie fündig werden. Ein
Buch, das jeder der behindert werden möchte, besitzen und lesen sollte, ist »Behinderung
und Ausweis«. Stellen Sie dieses Buch, das übrigens nichts kostet, nicht zu den anderen
Büchern aus Dekorationsgründen in den Schrank. Es wird von den Landesämtern z.B.
»LWL-Integrationsamt Westfalen-Lippe« herausgegeben und ist bei den Beratungsstellen
zu beziehen.
Hier ist der Titel schon irreführend. Er sollte meines Erachtens "Ausweis und Behinderung"
heißen. Behinderung ist ein Rechtsbegriff, den man mit der Ausstellung des Ausweises
tragen darf, nicht umgekehrt. Wobei Grade der Behinderung unter 30 lediglich am
Stammtisch in der Kölner Innenstadt von Bedeutung sind. Ob sich der Aufwand der
Beantragung dafür lohnt, bleibt jedem selbst überlassen.
Wenn Sie mehrere Probleme haben, also mehrere »GdS«, was bei behinderten Menschen
häufig der Fall ist, werden die Handicaps einzeln bewertet und dann ... ? Nein, sie werden
nicht zusammengezählt. Sie werden nach einem individuellen Anrechnungsmodus, der
0 - 20 nicht behindert.
(hier gibt es keine Ausweispflicht; noch nicht).
25 - 45 behindert.
(Diese Zuordnung gibt es schnell, da sie dem Staat nichts kostet).
50 - 100 schwerbehindert.
(Der Widerstand des Staates ist enorm. Eine Heerschar
von Sachbearbeitern soll den Staat vor potentiellem Missbrauch schützen).
dem Mediziner des "Medizinischen Dienstes" überlassen ist, anteilig bewertet. Wo kämen
wir auch hin, wenn jemand mehr als schwerbehindert wäre. Mega-behindert oder Ähnliches
gibt es nicht. Beim Runterrechnen sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.
Leicht landet man immer nur bei "behindert" und bekommt einen schönen Ausweis, mit
dem man nichts anfangen kann. Nach oben sind dem Spaß dann doch Grenzen gesetzt. Es
ist für jeden ersichtlich, dass da mal Schluss sein muss mit dem Belohnen. Wo kämen wir da
hin? Aber keine Angst. Sie werden auf Ihrem ersten Bewilligungsschreiben sehen, wie
kreativ kleine Probleme wegzudiskutieren sind, Schwindelanfälle zum Beispiel. Wem ist
denn nicht schon mal schwindelig?
Ich rate immer zu »Wenn schon, denn schon« also 100 %. Sie haben nun den Unterschied
zwischen den Nichtbehinderten, den "Behindertenanwärtern" und den Schwerbehinderten
kennengelernt, wobei die Letztgenannten eben auch einer nochmaligen Einteilung
unterliegen.
Wenn Sie denken: »Warum kommt der nicht jetzt endlich auf den Punkt? Ich war beim
Arzt? Ich weiß genug«, dann täuschen Sie sich. Haben Sie noch ein paar Seiten Geduld mit
mir. Sie werden es zu schätzen wissen, denn Sie werden erfolgreich sein. Sie werden den
»SBA« bekommen. Sie werden die Kraft haben, auch diese schwere Lebensaufgabe zu lösen.
Sie werden wie ein Sachbearbeiter denken lernen.
Um die notwendigen Fähigkeiten zu trainieren, gehe ich hier nicht weiter auf die
Steuervorteile durch unterschiedliche »Grade der Behinderung« ein. Wenn Sie das nicht
selbst herausfinden, sollten Sie von der Idee behindert zu werden, Abstand nehmen. Am
Ende des Ratgebers habe ich Ihnen eine Liste erstellt, die Sie abarbeiten sollten, Punkt für
Punkt.