Kapitel 4 - Merkzeichen im »SBA«
© Schwerbehinderung - Gabriele Rohde - fotolia
Wer meint, mit dem Schwerbehindertenausweis (SBA) dürfe er beispielsweise auf einem
Behindertenparkplatz parken, der irrt. Dazu benötigt man eines der Merkzeichen, in diesem
Fall das »AG«. Wenn ich mir die Historie der Sozialgesetzgebung vor Augen führe, stellt
sich bei dem Begriff »Merkzeichen«, ein unangenehmes Bauchgefühl ein. Sollen diese
Merkzeichen etwa Stigmata sein? Stigmatisieren hat bei mir per se einen negativen Klang.
Sie können aber beruhigt sein, die Merkzeichen werden Sie im Ausweis tragen, nicht am
Körper.
Die Merkzeichen beziehen sich zum größten Teil auf den öffentlichen Straßenverkehr. Es
geht um Erleichterungen bei der Mobilität im öffentlichen Leben. Dazu zählt besonders ein
eigenes Kraftfahrzeug, das durch Steuererleichterungen gefördert wird. Dann darf es nur
noch vom oder für den behinderten Menschen genutzt werden. Erledigungen, wie
Medikamente besorgen, dürfen von einer anderen Person als dem Halter erledigt werden.
Ein nächtlicher Diskothekenbesuch muss schon sehr gut begründet werden, wenn die
Polizei die Papiere einsehen will.
Die Merkzeichen sind auf der Rückseite des Ausweises (siehe Ausweisbild) aufgeführt. Auch
hier gilt: Hoch einsteigen! Beginnen wir mit den allseits beliebten Merkzeichen für
Ausgleiche für »regelwidrig abweichendes Gehen«. Ein Ausdruck für Freunde des
"Schlausprechs", und für diejenigen, die schon etwas gelernt haben. Wir nehmen die
Sprache der Sachbearbeiter an und verwenden sie gegen die Institution. Wenn Sie derartige
Sätze in Ihrem Antrag verwenden, weiß der zuständige Sachbearbeiter sofort, wo der
Hammer hängt. Sie werden garantiert keine diffamierende Antwort bekommen wie z.B.
folgende:
»... Ihr Sohn hat doch Beine.
AG ABGELEHNT!«
Dies war eine kleine, aber sehr wirksame Stichelei, die ihr Ziel fast erreichte. Bis ich davon
erfuhr. Mit diesem Satz eines Sachbearbeiters endete eine Ablehnung des Antrages auf
Zuerkennung des Merkzeichens »AG«.
Die Eltern eines mehrfach geistig und körperlich behinderten jungen Mannes, den sie nicht
mehr aus dem Auto bugsiert bekamen, wollten den Anspruch auf einen
Behindertenparkplatz geltend machen. Dazu benötigten sie für ihren Sohn das Merkzeichen
»AG«.
Unsere Beispielgruppe der Beinamputierten wird im Gesetzbuch zitiert. Sie ist damit die
Lieblingsvergleichsgruppe der Sachbearbeiter. Das hat definitiv keinen rechtlich fundierten
Hintergrund, sondern hat sich im Laufe der Zeit als einfach zu beschreibende
Vergleichsgruppe in den Gremien durchgesetzt. Der junge Mann kann zwar nicht allein aus
dem Auto aussteigen, er kann nur mit Hilfe einige Meter auf Krücken gehen, und er ist im
Straßenverkehr völlig orientierungslos, aber er hat Beine!
Hier haben die Eltern gravierende Fehler bei der Antragstellung gemacht. Die Eltern
schrieben über die Notwendigkeit und das Problem beim Aussteigen. Es wurde die
Unmöglichkeit beschrieben, auf einem normal breiten Parkplatz den Sohn aus dem Auto zu
bekommen. In einer normalen Parksituation konnten sie ständig die Tür nicht weit genug
öffnen. Der junge Mann kann aber auch nicht vor dem Parken herausgelassen werden, da er
unter ständiger Beobachtung stehen muss. Das sind Argumente, die einem Zeitgenossen mit
normalem Menschenverstand sofort einleuchten. Der "Sachbearbeiter" sieht darin aber
eventuell eine Möglichkeit, verordnete Sparmaßnahmen zu realisieren.
Erklärung und Beispiel
Die Eltern des behinderten Jungen schildern ihre Probleme, in diesem Fall das Aussteigen
ihres Sohnes aus dem Auto auf normal engen Parkplätzen, da der junge Mann an einer
schweren Spastik leidet. Schwere Spastik ist für den Ausweis gut. Die Schilderung eines
Parkproblems ist ein großer Fehler!
Aus dem Sozialgesetzbuch
Es reicht nicht aus, ... wenn der Antragsteller an einer erheblichen Versteifung des
Hüftgelenks ... so dass er deshalb auf öffentlichen Parkplätzen mit üblichen Abmessungen
seine PKW-Tür nicht vollständig öffnen kann.
© Behindertenparkplatz - Torsten Rauhut - fotolia
Sehen Sie, worüber unser überlasteter Familienvater mit seinem schwer körperlich und
geistig behinderten Sohn gestolpert ist? Der Sachbearbeiter hat Freudensprünge gemacht,
als er gelesen hat, dass da etwas vom »PKW-Tür- öffnen« im Antrag stand. Auch wenn das
nichts mit den Behinderungen des jungen Mannes zu tun hat, liefert es den Grund zur
Ablehnung. Der Sachbearbeiter nimmt in unserem Beispiel die »PKW-Tür« aus dem »SGB«
und baut sie sich in der eigenen "Welt der Ablehnung" in einen anderen Zusammenhang
ein. Das Gleiche geschieht mit der Tatsache, dass der junge Mann nicht doppelt
Unterschenkel amputiert ist. Fertig ist die Ablehnung mit dem sarkastischen Hinweis auf
das Vorhandensein der Beine. Diese Form der Ablehnung soll wohl signalisieren, das wird
nichts mit dem »AG«. Widerspruch zwecklos.
Dieses Vorgehen funktioniert in allen Bereichen. Ob man einem Diabetiker den »GdB« von
50 versagt, der versehentlich äußerte, er müsse nicht »immer« mehr als dreimal am Tag den
Zuckerspiegel messen und Insulin spritzen, oder dem Demenzkranken die Hilflosigkeit
absprechen will.
Aus dem Sozialgesetzbuch
... der Umfang der notwendigen Hilfe bei den häufig und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen nicht erheblich ist ... z.B. Anziehen einzelner Bekleidungsstücke …
Da reicht ein falsches Wort oder eine falsche Beschreibung und Sie werden zukünftig einen
regen Austausch mit dem Sachbearbeiter haben. Ablehnungen werden mit Anspielungen
gespickt, die einem Tiefschlag beim Boxen ähnlich sind. Das Arbeiten in Behörden kann
doch so einfach sein, wenn der Antragsteller die Ablehnungsgründe praktisch selbst
mitliefert. Sie werden dann total frustriert vor Ihrer Ablehnung sitzen. Das kann niemand
ändern.
© Mad man hearing voices - Photographee.eu - fotolia
Lesen Sie bitte das Ablehnungsschreiben wieder und immer wieder. Achten Sie genau auf
die verwendeten Begriffe. Tun Sie es dem Sachbearbeiter gleich. Sezieren Sie sein Schreiben.
Unterstreichen Sie begründende Begriffe und finden Sie diese Begriffe im entsprechenden
Paragraphen des Sozialrechts wieder. Sie müssen nicht verstehen, was da steht. Das ist
unerheblich. Sie müssen nur überlegen, wie Sie den Begriff entkräften oder ersetzen
können.
Der Sachbearbeiter sucht in Ihrem Antrag zuerst danach, ob Sie selbst ganz einfache
Ablehnungsgründe liefern, für die er nicht einmal die Unterstützung des "MD" benötigt.
MD =
Medizinischer Dienst
So lassen sich für ihn mindestens 50% der Anträge ohne großen Aufwand erledigen. Die
Formulierungen finden sich bundesweit vorgefertigt in der Datenbank. Der Sachbearbeiter
ruft Ablehnungsbegründungen auf, sichtet sie auf dem Monitor, ein paar Klicks und fertig
ist der Bescheid. Nun noch absenden und der Vorgang ist zunächst abgeschlossen.
Lesen Sie sich die für Sie wichtigen Passagen in den Beschreibungen der Merkzeichen ganz
genau durch. Konstruieren Sie sich keine Gründe zusammen, von denen Sie nicht absolut
sicher sind, dass sowohl der Wortlaut als auch ihr Sinn Ihrem Anliegen nützen. Den
Sachbearbeiter interessiert Ihr Leiden nicht sonderlich. Er hat die Aufgabe, das Verfahren
einzuhalten und dem Gesetz im Sinne des derzeitigen Gesetzgebers Genüge zu tun. Im
Moment scheint das oberste Gebot des Sachbearbeiters die Wirtschaftlichkeit zu sein. Je
mehr Ablehnungen desto wirtschaftlicher und erfolgreicher arbeitet er.
Das kann sich mit einer politischen Wende theoretisch ändern. Es ist aber nicht sehr
wahrscheinlich. Reflexartig wird jetzt der ein oder andere denken: So schlecht geht es mir
doch auch gar nicht! Wie es Ihnen geht, ist völlig uninteressant. Es gibt kein Gut- oder
Schlechtgehen im Sozialrecht. Darauf möchte ich Sie immer wieder hinweisen. Vergleichen
Sie sich nicht mit anderen. Je nachdem, welche Akzeptanzstufe erreicht wurde, ist der eine
glücklich, wenn er mit dem Kopfschalter den Rollstuhl bedienen kann, ohne herauszufallen,
und der andere ist unglücklich, dass seine Hände eine Taubheit aufweisen und ihm deshalb
ständig die Gabel beim Essen aus der Hand fällt.
Subjektives Empfinden müssen Sie aus Ihrem Kopf bekommen. Das ermöglicht
dem Sachbearbeiter nur neue Ablehnungsstrategien. Geschult durch meinen Ratgeber,
muss folgendes passieren. Wenn Ihr Name demnächst in einer Akte auf dem Schreibtisch
eines Sachbearbeiters auftaucht, sollte ihm das Blut in den Adern gefrieren. Er muss den
Hauch von Mehrarbeit durch langwierige Verfahren spüren. Ihre Schreiben werden ihm den
Tag versauen. Die Möglichkeit, beim Ablehnungsversuch zu versagen, muss ihn erschüttern.
Er muss die kalte Hand seines Chefs spüren, der eine höhere Ablehnungsquote einfordert,
die er wegen Ihres Antrages aber nicht mehr erreichen kann.
In NRW wurden 2010 die Versorgungsämter abgeschafft. Die Verantwortung tragen
seither die Kommunen. Diese sind überwiegend völlig überschuldet. Ist es nicht komisch,
dass der »Sozialmediziner Dieter Schneider« in einer Studie von einem Rückgang der
Behinderungen (2010) in Duisburg um 6,5 % berichtet? Handelte es sich 2010 um
Wunderheilung oder Massenhysterie mit anschließender Spontanheilung? Ist im
Ruhrgebiet, nachdem in der Vergangenheit die Häuserfronten von Rußschwaden
geschwärzt wurden, nun gesunde heilende Luft an ihre Stelle getreten? Nein! Unsere
Kommunen sind pleite. Beamte leisten Amtseid. Gern hätte ich den Namen jenes
Sachbearbeiters veröffentlicht, der den oben genannten Fall mit dem mehrfach geistig und
körperlich behinderten jungen Mann abgelehnt hat.
Sie müssen nicht verzweifeln.
Sie bekommen Ihr Recht.
Sie haben Ihr Leiden vergessen.
Sie kennen jetzt Ihren "Gegner" ganz genau.
"Ja, aber" ... hilft nicht.
Sie sind jetzt bereit für die Merkzeichen!
Lieber Sachbearbeiter! Sie dürfen sich ruhig ein bisschen schämen und bitte jetzt nicht
reflexhaft denken: »Mein Chef, die Politik vielleicht, aber ich doch nicht ...«"
Die Anzahl der Beamten regelt die Anzahl der erfolgreichen "Behindertenanwärter". Wird
die Zahl pensionierter Beamter aus Kostengründen nicht wieder aufgefüllt, dann eben die
der Schwerbehinderten auch nicht. Jeder muss abends vor den Spiegel treten und sich
anschauen. Außer diejenigen, für die der Spiegel zu hoch hängt. Für das, was Sie da sehen,
sind Sie verantwortlich, sonst niemand.
Lieber Behindertenanwärter! Haben Sie das Verfahren verstanden? Es ist wichtig. Schwillt
Ihnen der Kamm, wenn Sie den obigen Fall lesen? Haben Sie jetzt den richtigen Abstand zu
Ihrer eigenen Behinderung? Sind Sie in der Lage, völlig unbeteiligt über Ihr Begehren
nachzudenken? Können Sie Ihre Emotionen ausblenden, wenn Sie daran denken, wie mit
Ihnen verfahren wird, sobald Sie den Antrag abschicken? Wenn ja, dann haben Sie den
Ausweis schon halb in der Tasche.
© Starke Frau vor Tafel mit Muskeln - Robert Kneschke - fotolia
»G« - gehbehindert
»G« - gehbehindert
Wenn die behinderte Person in der
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich
beeinträchtigt ist, wird dieses Merkzeichen
eingetragen.
Erheblich beeinträchtigt ist man, wenn eine
Einschränkung des Gehvermögens vorliegt und
man durch innere Leiden oder durch Anfälle oder
Störungen der Orientierungsfähigkeit
ortsübliche Strecken zu Fuß nicht bewältigen kann oder dadurch Gefahren
für einen selbst
oder andere auftreten.
Dieses Merkzeichen ist so wie Sekt aus der Dose von Aldi. Lieber hätte man einen »Moët &
Chandon Brut Impérial«.
»G« bedeutet: Sie haben nicht das Recht einen Behindertenparkplatz zu nutzen,
geschweige denn, den Behindertenparkausweis zu beantragen. Sie bekommen ein bisschen
Steuererleichterung bei der Kfz-Steuer. Sie können leichter ein »B« bekommen, mit dem
man in früher Vorzeit einmal Vergünstigungen beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen
hatte. Das »B« bekommt man gern gratis dazu, da es den Staat fast nichts kostet. Heute sind
Konzerte zum größten Teil in privaten Hallen und werden über Konzertagenturen
abgewickelt. Um da mit Begleitperson günstiger reinzukommen, muss man schon den
»Christopher Reeves«-Gedächtnisrollstuhl mit integrierter Herz-Lungenmaschine besitzen.
Und sonst? Nix! Sehen Sie? Das meinte ich mit Aldi-Sekt. Er schäumt, er prickelt, aber es ist
halt kein Moët. Wenn Sie die Beschreibung des Merkzeichens »G« eingehend lesen, stellen
Sie eine Verbindung zu Ihrem Leiden her. Beim nächsten Arztbesuch können Sie dann
genau sagen, was Sie wollen. Der Arzt muss Ihnen nur noch bestätigen, dass der Grad der
Schädigung (GdS) genau den gewünschten Grad der Behinderung (GdB) mit dem
entsprechenden Merkzeichen erbringt. Es ist durchaus möglich, dass Sie sich, bis zu dem
hier beschriebenen Zeitpunkt, Ihr Gutachten selbst schreiben können. Dann müssen Sie das
originale Gutachten vom Arzt nicht x-mal korrigieren lassen und er bekommt sein Geld,
ohne einen Finger zu rühren.
Das Merkzeichen »G« ist so eine Art Beruhigungsmerkzeichen für diejenigen, die noch nicht
gemerkt haben, dass sie nicht mehr ganz rund laufen. Es empfiehlt sich nur für Einsteiger,
die sich noch unsicher über ihre Zukunft als Behinderter sind. Der Nachteilsausgleich hält
sich in übersichtlichen Grenzen. Ich werde jetzt ein bisschen von den Nachteilsausgleichen
preisgeben. Mehr gibt es in einer Liste am Ende des Ratgebers.
»G« bedeutet: »Erhebliche« Bewegungseinschränkung im Straßenverkehr.
Wir haben es hier nun mit dem Wechsel von Zehner-Schritten zu unbestimmten
Begriffen wie »erheblich« zu tun. Was genau erheblich ist, bleibt dem normalen
Menschenverstand meist verschlossen. Jedenfalls ist »erheblich« mit einem
Behinderungsgrad von 50 verknüpft, der somit auch irgendwie erheblich zu sein scheint. Sie
sind also mindestens schwerbehindert und erheblich gehbehindert.
Dafür gibt es in Verbindung mit einem »GdB« von 50 einen anrechenbaren Pauschbetrag
von 570 €uro auf die Einkommenssteuer und 50 % Kfz-Steuer-Ermäßigung oder 30 €
Fahrtkostenzuschuss. Bei der Bahncard sparen Sie die Hälfte. Der Autokauf kann günstiger
sein, das hängt aber vom Hersteller ab. Und natürlich besteht kein Anspruch auf die
Benutzung eines Behindertenparkplatzes. Ihr Arbeitgeber kann Sie nur noch in Absprache
mit dem Integrationsamt feuern. Wenn er unbedingt will, wird es ihm gelingen. In dem Fall,
in dem Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Behinderung mitteilen, was Sie sich sehr genau
überlegen sollten, erhalten Sie eine Kalenderwoche zusätzlichen Urlaub im Jahr. Sollten Sie
mit dem Rolli unterwegs sein, gehen Sie davon aus, dass Ihr Arbeitgeber schon was gemerkt
hat!
Diese Hinweise geben nur einen groben Überblick über das, was man mit dem Merkzeichen
"G" anfangen kann. Den symbolischen Wert lasse ich für den "Behindertenanwärter"
unberücksichtigt. Übrigens: Der Besitz eines Rollstuhls und dessen Nutzung sind für den
Sachbearbeiter unerheblich. Denken Sie nicht, weil sie rollstuhlpflichtig sind, bekommen
Sie einen Behindertenparkausweis, weit gefehlt!
»B« - Begleitperson
»B« - Begleitperson
Für dieses Merkzeichen muss eine »erhebliche«
oder »außergewöhnliche« Gehbehinderung
vorliegen. Das trifft auch auf einen
dauerbetrunkenen Menschen zu.
Bei schwerbehinderten Personen, die zur
Vermeidung von Gefahren für sich und andere beim
Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln
regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, oder
Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen
(z.B. Sehbehinderung, geistige Behinderung) in
Anspruch nehmen, besteht die Notwendigkeit der
ständigen Begleitung.
Wie schon bei der Einführung in die Struktur des »Schwerbehindertenausweises« erwähnt,
müssen Sie nicht zwingend eine Begleitung im Straßenverkehr dabei haben. Folgendes
Szenario ist mir in meiner langen Rollifahrerkarriere noch nicht begegnet. Deshalb halte ich
es für ziemlich ausgeschlossen.
Sie fahren nach einem feucht-fröhlichen Abend mit Freunden morgens mit Ihrem Rollstuhl
zum Brötchenholen. Der Schädel brummt und der Rolli will auf dem Bürgersteig nicht so
richtig in der Spur bleiben. Die Einkaufstasche auf dem Schoß macht es nicht gerade
einfacher. Passanten schauen Sie komisch an (ich meine noch komischer als ohnehin
schon). Neben Ihnen geht mit ohrenbetäubendem Lärm die Sirene eines Streifenwagens los.
Das vom Alkohol für Töne dieser Art sensibilisierte Gehirn möchte sich Luft durch die
Schädeldecke verschaffen, als zwei Beamte aussteigen und Sie mit ihrer Kelle anhalten.
»Ausweis!«, sagt der eine kurz aber bestimmt, während der andere Ihren Rolli mustert.
Sie bekommen Schweißperlen auf der Stirn und zücken Ihren »SBA«.
»Aha! Sie tragen das Merkzeichen »B«. Wo ist Ihre Begleitperson? Sie wissen schon, dass
Sie ...«. Glauben Sie mir, ich habe keinen Hinweis auf ein Bußgeld wegen Fahrens mit dem
Rolli ohne Begleitperson in der Straßenverkehrsordnung gefunden! Ihre jetzt vielleicht
aufkommenden Zweifel, ob Sie wirklich ständig die Hilfe einer Begleitperson benötigen,
möchte ich ganz schnell zerstreuen.
Sie sind wegen einer Erkrankung sehr unsicher auf den Beinen. Die Gefahr zu stürzen ist
sehr hoch. Wenn Sie sich festhalten können, ist eigentlich alles ok. Aber wehe, Sie lassen die
Hände von Ihrem ständigen Begleiter, dem Stock, der Stütze oder dem Rollator los. Dann
sind Sie sofort verunsichert. Ein paar Blicke links und rechts. Sie fragen sich: Sind da Leute
neben mir? Allein die Vorstellung, Passanten würden kopflos auf Sie zugehen, lässt Ihr
Gleichgewicht schwinden. Dann erstarren Sie zur Salzsäule oder Sie sind kurz davor, einen
Beinbruch zu riskieren.
Es geht nun nicht darum, dass die Situation ständig eintritt. Es geht vielmehr darum, dass
sie ständig oder regelmäßig eintreten kann. Und vor allem ist es kein Phänomen, das sich
mit ein paar Stunden auf dem Sofa und einem Eisbeutel auf dem Kopf von selbst erledigt.
Ihre Probleme resultieren aus dem Grad der Schädigung.
Gehen Sie allein zu Konzerten, ins Theater oder zu anderen Veranstaltungen? Natürlich
macht so etwas mehr Spaß mit Freunden oder Bekannten. Aber würden Sie es sich allein
zutrauen, in die Masse der Wartenden, Drängelnden, Gesunden zu gehen? Nein! Sie würden
sagen: »So wichtig ist das ja auch nicht.«
Und genau das müssen Sie aus Ihrem Kopf herausbekommen. Sonst sitzen Sie irgendwann
ohne Außenkontakte in Ihrem verstaubten Wohnzimmer und beobachten abends die
Silberfische auf dem Marsch in Ihr Badezimmer. »Man kann sich doch nicht hängen
lassen«, denken Sie. Ein Hänger zu sein, ist eine Charaktersache und unabhängig davon, ob
Sie behindert sind oder nicht, krank oder gesund.
© Senior woman looking out through a window like depress - pololia - fotolia
Wenn Sie diese Charakterzüge haben, empfiehlt sich intensives Coping (Akzeptanz üben)
und die Bedeutung der Eigenständigkeit und der dazu notwendigen Kraftschöpfung zu
erkennen. Man kann sich nicht komplett umkrempeln. Aber man kann eine Menge an sich
verändern.
Suchen Sie nicht nach Schuld, suchen Sie nach einem Weg. Der Antrag eines
Behindertenausweises ist, so paradox es klingen mag, der Weg in die Eigenständigkeit. Sie
werden sich mit den Behörden, Ärzten, Verbänden, Sachbearbeitern und Sozialarbeitern
auseinandersetzen. Danach können Sie, so behindert Sie auch sein mögen, ein Fass
aufmachen oder Ihre Begleitperson erledigt das für Sie. Ihr Erfolg wird Ihnen Kraft für
andere Aufgaben verleihen. Es werden dann viele andere Menschen an diesem Prozess
beteiligt gewesen sein, Menschen, die Sie überhaupt nicht bemerkt haben und Menschen,
die Ihnen persönlich wichtig sind oder wichtig geworden sind.
Auch, wenn Sie es jetzt noch für undenkbar halten, Sie werden aus Ihrer Behinderung
Nutzen ziehen. Sie werden sich verändern. Kommen wir nun zu dem wirklichen Ziel unserer
Bemühungen dem »Moët & Chandon Brut Impérial« für Gehbehinderte.
»AG« – Außergewöhnlich gehbehindert
»AG« – Außergewöhnlich gehbehindert
Schwerbehinderte Menschen, die sich aufgrund
ihres Leidens auf Dauer nur mit fremder Hilfe
oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres
Kraftfahrzeuges bewegen können, sind
außergewöhnlich gehbehindert.
Eine Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens
reicht nicht aus. Die Fortbewegung muss beim
Gehen auf das Schwerste eingeschränkt sein. Dies
ist u.a. bei Querschnittsgelähmten,
Doppel-Oberarmamputierten,
Doppel-Unterschenkelamputierten,
Hüftexartikulierten oder Personen mit Schäden an
Lunge oder Herz (GdB mind. 80) der Fall.
Keine Angst! Sie müssen nicht zwingend ein Auto besitzen, um das Merkzeichen »AG« zu
bekommen, auch wenn im Text oben von Ihrem Auto die Rede ist. Tatsächlich sind die
Merkzeichen zur Mobilität Nachteilsausgleiche für den Straßenverkehr. Lassen Sie sich,
wenn Sie weit außerhalb des Straßenverkehrs in einem idyllischen Waldstückchen oder in
dörflicher Atmosphäre fernab vom Lärm der Großstädte wohnen, nicht von einem
Sachbearbeiter abspeisen, der Ihnen das Merkzeichen versagt, da Sie angeblich in einer
Einsiedelei leben. Dem Einfallsreichtum der zuständigen Stellen beim Kostensparen sind
keine Grenzen gesetzt.
Sie jedoch sind jetzt vorbereitet! Sie haben Ihren "Gegner" kennengelernt. Sie wissen jetzt:
Nicht die Gesetze sind schlecht. Deutschland hat ein hervorragendes Sozialrecht, speziell für
behinderte Menschen. Ihr Problem ist dessen Umsetzung. Ihr Problem ist die Person, die
angehalten ist, Ihren Antrag auf Nachteilsausgleiche auf möglichen Missbrauch zu prüfen.
Die Person, die Ihre Fehler bei der Beantragung gnadenlos gegen Sie verwendet, statt Ihnen
dabei zu helfen. Die Person, die Ihre Schwächen - Unwissenheit, Krankheit, Selbstzweifel,
Angst und Scham - gegen Sie verwendet. Der/die SachbearbeiterIn. (Sie wissen jetzt, dass
Sie sich nur mit äußerster Anstrengung und mit Hilfe außerhalb Ihres Fahrzeugs bewegen
können. Sie sind sowohl für sich, als auch für die Umgebung eine Gefahr. 30 Meter ist die
Marke zurzeit. Die schaffen Sie garantiert nicht, da bin ich sicher ...) Denken Sie bitte an
Bordsteinkanten, Kopfsteinpflaster und Ampeln, die viel zu schnell umspringen.
Die schaffen Sie garantiert nicht, da bin ich sicher ...)Denken Sie bitte an Bordsteinkanten,
Kopfsteinpflaster und Ampeln, die viel zu schnell umspringen. Und? Sind Sie jetzt
überzeugt, dass Sie außergewöhnlich gehbehindert sind? Das müssen Sie nämlich sein. Nur
so haben Sie das richtige Auftreten bei Ärzten und vor allem gegenüber
dem Sachbearbeitern. Aber sagen Sie es niemandem. Nur denken, nicht sagen. Für die
Beantragung gilt: Es wird nur gesagt, was Sie dem »SBA« näher bringt, sonst nichts. Ein
falsches Wort, eine falsche Formulierung und Sie werden die Langsamkeit von Behörden
kennenlernen. Sie werden ausgedörrt wie Fallobst in der heißen Mittagssonne.
Währenddessen leuchten Sie beim Sachbearbeiter als Bearbeitungsnummer alle paar
Monate mal auf dem kleinen 15 Zoll Bildschirm zur Vorlage auf, bis die gesetzlichen
Maximalzeiten für Tatenlosigkeit erreicht sind. Denken Sie jetzt zurück an Ihren
Arztbesuch, an das, was
Sie wissen jetzt, dass Sie sich nur mit äußerster
Anstrengung und mit Hilfe außerhalb Ihres
Fahrzeugs bewegen können.
Sie sind sowohl für sich, als auch für die Umgebung
eine Gefahr.
30 Meter ist die Marke zurzeit.
Die schaffen Sie garantiert nicht, da bin ich sicher.
...
Ihnen der Mediziner sagte. Passt es mit dem überein, was Sie gerade lesen? Ich denke nicht.
Sie sind jetzt bereit, über Ihren Arzt nachzudenken. Ist er der Richtige für das Unternehmen
Schwerbehindertenausweis? Ist er der richtige Partner, dem Sie vertrauen und der Sie durch
Ihr Leben als Mensch mit Behinderungen begleiten soll? Wenn Sie Zweifel haben, sollten
Sie sich mit dem Gedanken anfreunden, den Arzt zu wechseln.
Die wenigsten Ärzte haben Erfahrung mit dem gesetzlichen Verfahren zur Anerkennung
einer Schwerbehinderung. Und schon gar nicht die Erfahrung, die Sie als
Behindertenanwärter benötigen. Also helfen Sie ihm aufs Pferd. Sie werden ihm sagen, dass
sie keine 30 Meter laufen können und Sie werden kein schlechtes Gefühl dabei haben.
Denken Sie an Regen, Schnee, Glatteis. Na, glauben Sie immer noch, dass Sie immer und
auf jedem Untergrund sicher gehen können? Wenn andere vorsichtig den Boden mit den
Augen scannen, müssen Sie zuhause bleiben. Ohne Behindertenparkplatz können Sie im
Winter überhaupt nicht in die geräumten Regionen vordringen.
Erinnerung!
Haben Sie wirklich den richtigen Arzt?
Unterstützt er Sie in Ihrem Anliegen?
Versteht er was vom SGB?
Wenn nicht, wechseln!
Der Arzt ist Ihr beauftragter Partner, er ist für
Ihr Wohlergehen zuständig, dazu gehört auch der
SBA.
Und darum geht es beim »AG«. Jedenfalls ging es mir damals darum. Ohne
Behindertenparkplatz endet der Stadtbesuch, bevor Sie ihn antreten können, mit dem
Heimweg. Es ist der »Behindertenparkausweis«, der das Leben leichter macht.
Da versteht unser Gesetzgeber im Namen des ADAC, der deutschen Autofahrerlobby, und
der Städteplanung überhaupt keinen Spaß. Auch der gebeutelte Einzelhandel will sein
Recht. Welcher Besitzer eines Designerbrillenladens möchte schon vor seinem Laden
Behinderte mit Rollis auf einem Behindertenparkplatz mühsam aus dem Auto kriechen
sehen, wenn man da das brandneue Cabrio abstellen kann? Da hat der Stadtrat natürlich ein
Einsehen, reißt das Behindertenparkplatzschild ab und verkauft den Platz an den darbenden
Einzelhändler. Und mit Ihrem Rolli fielen Sie als Kunde sowieso aus, da Treppenstufen in
den Brillenladen führen.
Also gibt es diesen Behindertenparkausweis nur für eine ganz kleine Gruppe
Schwerbehinderter, da kein Platz da ist. Parkplätze? Wozu brauchen Behinderte Parkplätze?
Und die Kosten! Behindertenparkplätze stehen doch immer leer! Davon haben wir viel zu
viele.
Das ist nur eine kleine Meinungssammlung aus dem Erfahrungsschatz der
Sachverständigen, die sich in einschlägigen Lokalen, wie »Zum steilen Eber« oder »Flinke
Zündkerze« zum kulturellen Meinungsaustausch zweimal im Monat treffen. Volkes Stimme
wird in Stadträten, ob mit Behindertenbeirat oder ohne, gern gehört.
Keine Angst! Sie werden einen dieser Ausweise, der heutzutage der Seltenheit einer »Blauen
Mauritius« gleichkommt, besitzen.Das ist er, der Ausweis! Das Objekt der Begierde. Der
Ausweis, der den Unterschied macht. Ausweis haben, bedeutet Teilhabe am kulturellen
Leben.
Dieser Ausweis berechtigt Sie, den Kampf gegen Falschparker auf Behindertenparkplätzen
aufzunehmen.
Sie sollten dazu den Ausweis und ein Handy dabei haben. Den Ausweis halten Sie hoch. Das
Handy halten Sie hoch und signalisieren dem Falschparker, dass Sie unverzüglich die
Polizei anrufen. Wir lernen: Handy wirkt noch besser als der Ausweis. Im Paket sind sie
unschlagbar.
Mist nur, wenn der Falschparker nicht da ist. Dann heißt es Ruhe bewahren und das Mantra
der Zufriedenheit auch ohne Stadtbummel murmeln. Nun wird wieder das Handy,
vorzugsweise ein Smartphone mit Kamera, seinen einzigen Existenzzweck erfüllen. Foto
vom Auto und dem Parkplatz schießen - Uhrzeit einblenden nicht vergessen. Und wieder
nach Hause fahren. Nicht traurig sein und die Vorlage für Anzeigeerstattung, die der
professionelle Behinderte immer auf dem Rechner parat hat, samt Bild zum Ordnungsamt
mailen.
Auf meine Anfrage beim Herforder Ordnungsamt, ob man mich eventuell an den
eingenommenen Gebühren beteiligen möchte, wenn ich sie täglich mit mindestens 50
Anzeigen beglücke, erhielt ich merkwürdigerweise eine Absage. Ich denke, man könnte sich
bald im Rathaus eine komplett neue Inneneinrichtung leisten, während ich in Rente gehen
könnte.
Oskar Pistorius, damals 21 Jahre alt, wurde ohne
Wadenbeine geboren, woraufhin ihm die Unterschenkel
amputiert wurden. Mit seinen Hightech-Prothesen aus
Karbon wollte er an den Olympischen Spielen 2008 in China
teinehmen. Es wurde heftig über mögliche
Beschleunigungsvorteile durch Karbonprothesen diskuiert.
Zweifelsfrei konnte es nicht festgestellt werden. Das
Gutachten, nach dem die IAAF entschied, wurde andernorts
angezweifelt. Laut IAAF-Regel 144.2 dürfen Menschen mit
künstlichen Hilfsmitteln nicht zu offiziellen Wettbewerben
nichbehinderter Menschen antreten.
Wo kämen wir hin, wenn ein Mensch mit ohne Beine
schneller liefe als ein Mensch mit Beinen? Da setzen
Sportler durch Doping ihre Gesundheit aufs Spiel, um ihrem
Vaterland Ehre zu machen und dann kommt einer mit
Hightech-Antrieb, den jeder sehen kann.
Oskar Pistorius nahm an den Olympischen Spielen 2008
nicht teil.
In Deutschland wäre Oskar Pistorius "Außergewöhnlich
Gehbehindert".
Hier wird gern und mit besonderer Hingabe abgelehnt, was das Zeug hält. In Urteilen ist
immer wieder die Rede von der Gehstrecke. Gehbeschränkung ist mittlerweile (bei
Fertigstellung des Ratgebers) bei 30 Metern angekommen.
Rufen wir uns die beidseitig Unterschenkelamputierten, die häufig als Vergleichsgruppe für
regelwidrige Fortbewegung herhalten müssen, zurück ins Gedächtnis. »Sie haben doch
Beine; Abgelehnt!« Das kümmert uns nun nicht mehr.
Sie haben jeder Zeit das Recht auf Akteneinsicht!
»RF« – RUNDFUNK- UND
FERNSEHBEFREIUNG
Das Merkzeichen RF berechtigt seit 2013 nur noch einen eingeschränkten Kreis der
Berechtigten zum vollen Erlass der Rundfunkgebühren. Der andere Teil der Berechtigten
bekommt nur noch eine Ermäßigung. Wer nun die gesetzlichen Grundlagen liest, wird
feststellen, dass der Kreis der Berechtigten extrem eingeschränkt ist. Allein das Ausmaß des
Textes unten zeigt, das die Bundesländer, die für die Berechtigung zuständig sind, sehr
einfallsreich sind, wenn es darum geht, die Berechtigtengruppe so klein wie irgend möglich
zu halten.
Wir haben uns für die Auslegung der Bundesländer Niedersachsen und NRW entschieden,
da sie quasi identisch sind. Wer einem anderen Bundesland angehört, kann in seinem
Landesratgeber »Behinderung und Ausweis« genaueres erfahren.
»RF« – RUNDFUNK- UND FERNSEHBEFREIUNG
Mit diesem Merkzeichen kann die Rundfunkgebührenbefreiung oder eine
Ermäßigung erteilt werden. Auszug »Behinderung und Ausweis« NRW.
Wesentlich ist eine Sehbehinderung, wenn sie für sich allein einen GdB von
wenigstens 60 ausmacht. Dazu zählen die gehörlosen Menschen und
diejenigen Menschen, die an beiden Ohren mindestens eine hochgradige
kombinierte Schwerhörigkeit oder hochgradige Innenohrschwerhörigkeit
mit einem GdB von mindestens 50 allein aufgrund der Hörbehinderung
haben.
„Blind“ oder „Wesentlich sehbehindert“: Eintragung im Ausweis:
Merkzeichen RF (siehe Seite 53). „Gehörlos“ oder „Gehindert, sich trotz
Hörhilfe ausreichend zu verständigen“: Eintragung im Ausweis:
Merkzeichen RF (siehe Seite 53). Teilnahme an öffentlichen
Veranstaltungen. Ausschluss von öffentlichen Zusammenkünften
Negativbeispiel
Eine reine Schallleitungsschwerhörigkeit ermöglicht im Allgemeinen bei
Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung, sodass hierbei
die gesundheitlichen Voraussetzungen im Allgemeinen nicht erfüllt
sind. Hier wird vorausgesetzt, dass die Behinderung mindestens einen GdB
von 80 aus- macht.
Die Voraussetzungen sind gegeben bei
■ behinderten Menschen mit schweren Bewegungsstörungen – auch durch
innere Leiden (schwere Herzleistungsschwäche, schwere
Lungenfunktionsstörung) –, die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von
Begleitpersonen oder mit technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel Rollstuhl)
öffentliche Veranstaltungen in ihnen zumutbarer Weise nicht besuchen
können;
■ behinderten Menschen, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung
unzumutbar abstoßend und störend wirken (zum Beispiel durch
Entstellung, Geruchsbelästigung bei nicht funktionsfähigem künstlichen
Darmausgang, häufige hirnorganische Anfälle, grobe unwillkürliche Kopfund Gliedmaßenbewegungen bei Spastikern, laute Atemgeräusche wie etwa
bei Asthmaanfällen und Kanülenträgern, ständig wiederkehrende akute
Hustenanfälle mit Auswurf bei Kehlkopflosen);
■ behinderten Menschen mit – nicht nur vorübergehend –
ansteckungsfähiger Lungentuberkulose;
■ geistig oder seelisch behinderten Menschen, bei denen befürchtet werden
muss, dass sie beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen durch motorische
Unruhe, lautes Sprechen oder aggressives Verhalten stören.
Die behinderten Menschen müssen allgemein von öffentlichen
Zusammenkünften ausgeschlossen sein. Es genügt nicht, dass sich die
Teilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen –
bestimmter Art – verbietet. Behinderte Menschen, die noch in
nennenswertem Umfang an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen
können, erfüllen die Voraussetzungen nicht. Die Berufstätigkeit eines
behinderten Menschen ist in der Regel ein Indiz dafür, dass öffentliche
Veranstaltungen – zumindest gelegentlich – besucht werden können, es sei
denn, dass eine der vorgenannten Beeinträchtigungen vorliegt, die bei
Menschenansammlungen zu unzumutbaren Belastungen für die Umgebung
oder für den Betroffenen führt.
Die zuständige Stelle erkennt das Merkzeichen RF nur dem Antragsteller zu,
der die genannten Voraussetzungen erfüllt. Es reicht zum Beispiel nicht aus,
wenn der Antragsteller an einer zu unkontrolliertem Harnabgang führenden
Blasenentleerungsstörung leidet. Das mögliche Benutzen von
Einmalwindeln beziehungsweise Windelhosen verletzt nicht die
Menschenwürde im Sinne von Artikel 1 Grundgesetz.
Wir möchten auf das RF hier nur besonders eingehen, da scheinbar kein Nachteilsausgleich
bestimmter Berechtigter im Vordergrund steht, sondern der Schutz der Gesellschaft vor den
Mitgliedern dieser Gesellschaft.
Ausgenommen sind nur Blinde und oder Gehörlose weil sie ja bei öffentlichen
Veranstaltungen nix sehen und/oder hören können.
Dass diese Gruppe dann zuhause was sehen und/oder hören kann, ist höchst fraglich.
Wir müssen feststellen, dass es schwerbehinderte Menschen gibt, die die Menschenwürde
anderer gesunder Menschen antasten.
Was bitte soll das heißen? Und was für eine Menschenwürde ist angetastet, wenn sich ein an
spastischen Lähmungen leidender Mensch unnatürlich bewegt?
Wir gehen auf den Rechtsbegriff Menschenwürde nicht ein, da er mit dem Begriff »Würde«
aus dem allgemeinen Sprachgebrauch nichts zu tun hat.
Gedanken sollten wir uns allerdings schon machen. Wer möchte selbst beantragen, dass er
alle Kriterien erfüllt, um von der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden? Dazu muss man
einen Betreuer haben oder ein ganz dickes Fell. Wir empfinden den Passus
»... unzumutbar abstoßend und störend wirken ... (Zum Beispiel durch Entstellung,
Geruchsbelästigung bei nicht funktionsfähigem künstlichen Darmausgang, häufige
hirnorganische Anfälle, grobe unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßenbewegungen bei
Spastikern, laute Atemgeräusche ...«
sehr schwer erträglich.
Er kommt uns vor, als stamme er aus einer längst vergangenen Zeit und doch wird er von
den Bundesländern immer noch angewendet.
Lassen Sie sich dadurch nicht von Ihrem Vorhaben abbringen. Wenn Sie das »RF« im
Ausweis tragen und von den Gebühren befreit sind, ist der Text oben nicht mehr von
Bedeutung.
Dennoch macht es Sinn, daran zurückzudenken, wenn Sie schief angeschaut werden auf der
Straße. Dann bekommt der Begriff Menschenwürde, den Sie für sich sicher auch in
Anspruch nehmen möchten, eine merkwürdige Bedeutung.
»H« – hilflos
»H« – hilflos
Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von
häufig und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen
Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder
Hilfe dauernd, d. h. über einen Zeitraum von mehr
als sechs Monaten, bedarf. Diese Voraussetzungen
sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer
Überwachung oder einer Anleitung zu den oben
genannten Verrichtungen erforderlich ist oder
wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden
muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur
Hilfeleistung erforderlich ist.
Also das ist jetzt wirklich ein absolutes Hammermerkzeichen. Für dieses Merkzeichen lohnt
es sich, den steinigen Weg zu gehen, der gespickt ist mit "Schikanen" der zuständigen Stelle.
Gut vorbereitet und mit den entsprechenden Merkzeichen dekoriert, kann es aber auch ganz
einfach sein. Vor dem »H« erstarrt sogar ein Sachbearbeiter mit professioneller
Berufsauffassung und langjähriger Zugehörigkeit in Ehrfurcht.
Der Beschreibungstext (oben) ist schon richtig lang. Die Steuerermäßigung ist wirklich
beachtlich. Natürlich arbeitet niemand mehr, wenn die körperliche Behinderung so stark ist,
dass er hilflos wird. Falsch!
Egal welches Merkzeichen,
egal welcher GdB, egal welcher Pflegegrad,
es gibt keinen direkten Zusammenhang zur
Arbeitsfähigkeit!
Zum Merkzeichen "H" ist vorauszuschicken, dass ein Pflegegrad von 3 oder mehr sehr
günstig für eine Beantragung ist. So wird es in "Ausweis und Behinderung" ausgeführt.
Der Schwerbehindertenausweis steigert definitiv Ihren Kündigungsschutz. Merken Sie sich
das gut. In dem Ausmaße, in dem die Rentenversicherung Ihnen bei der Beantragung einer
Erwerbsunfähigkeitsrente Knüppel zwischen die Beine wirft, reagiert das Arbeitsamt
diametral entgegengesetzt. Der Sachbearbeiter der Argentur für Arbeit wird Ihnen gern
beim Rentenantrag behilflich sein. Er wird Ihnen von den Vorteilen vorschwärmen. Er wird
Ihnen einreden, dass der Arbeitsmarkt so schlecht sei und Sie ja so behindert seien, dass Sie
besser in Rente gehen sollten, dass er nur an ihr persönliches Wohl denkt. So ein Satz
beginnt mit: Das Beste für Sie ist ...
Möglicherweise glaubt der Sachbearbeiter das tatsächlich, möglicherweise. Vielleicht, weil
er in Mathe nicht richtig aufgepasst hat. Oder, was sehr wahrscheinlich ist, weil er Sie damit
einfach aus seinen Akten streichen kann. Wer sich für eine Rente entscheidet, sollte alle
Möglichkeiten, im Beruf zu verbleiben, ausgeschöpft haben. Es geht mir hier nicht um
Menschen, die sowieso in einem Alter sind, in dem die Rente in Sichtweite ist. Es geht mir
hier um junge Menschen, die wegen Krankheit oder Unfall vor der Erwerbsunfähigkeit
stehen. Sie glauben gar nicht, was man alles ausgleichen kann, welche Möglichkeiten zur
Teilhabe am Arbeitsleben existieren. Der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt wird dies
wohlweißlich verschweigen. Er wird Ihnen nicht vorrechnen, wie die Entwicklung Ihrer
finanzielle Lage durch stagnierende Rentenerhöhungen in 10, 20 oder 30 Jahren direkt in
eine mögliche Armut führt. An dem finanziellen Abstieg ändert auch eine kleine
Arbeitsunfähigkeitsversicherung nichts.
Und bedenken Sie, dass die Mär von der Gleichheit der Bürger bezüglich der Ausstattung
mit Hilfsmitteln ein Märchen aus uralten Zeiten bleibt. Wir sind eine Leistungsgesellschaft.
Sie werden zeigen, dass Sie ein Musterbeispiel für ein Mitglied in einer Leistungsgesellschaft
sind. Mit meinen zusätzlichen Tipps werden Sie den Behörden zeigen, wie leistungsfähig Sie
noch sind. Das beginnt schon beim Beantragen des Ausweises. Wenn Sie arbeiten,
bekommen Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung Rollstühle vom Feinsten, wenn
Sie in Rente sind, bekommen Sie ein Kassenmodell, aus den Neunzigern. Wenn Sie arbeiten,
bekommen Sie Unterstützung für Ihren Arbeitsweg, z.B. Kraftfahrzeughilfe. Wenn Sie in
Rente sind, reicht es, wenn Sie auf dem Sofa liegen und RTL II schauen. Und das kann ganz
schön nerven. Denn ohne Geld können Sie heutzutage nicht einmal in der Stadt auf einer
Bank sitzen, weil die schon lange vom Cafébesitzer nebenan aufgekauft wurde. Wer sich
nicht selbst waschen kann, muss noch lange nicht arbeitsunfähig sein.
Unser Staat ist fantastisch aufgestellt, wenn es um soziale Hilfe geht. Das ließ sich bislang
auch von den neoliberalsten Vertretern von »Wohlstand durch Leistung« nicht
kaputtmachen. So ist die einhellige Taktik die Verdunkelung. Nur wer weiß, was ihm
zusteht, wie er die Hilfe durchsetzt, und vor allem, wie sein Gegner tickt, wird davon
profitieren, was den deutschen Sozialstaat einst für jeden auszeichnete. Es war eine soziale
Leistungsgesellschaft. Sie nahm alle mit. Sie schürte kein Misstrauen in der Gesellschaft. Sie
setzte nicht Schmarotzertum als menschliche Grundtugend voraus. Jeder sollte teilhaben.
Eine Vision, die den jungen Menschen nicht einmal mehr bekannt ist. Nicht das, was
Politiker im Fernsehen nach Kassenlage zum Besten geben. Nicht das, was Lobbyisten für
ihre Klientel zur Wahrheit erklären. Es ist viel einfacher, und das hat unsere Gesellschaft
einmal so stark gemacht. Es ist Solidarität in einer demokratischen Gesellschaft, die im
Überfluss lebt.
Daran werden Sie teilhaben, wenn Sie meine Ratschläge befolgen. Dabei ist für Sie nichts
selbstverständlich und es kommt auch nichts von selbst. Sie müssen Ihr Schicksal in die
eigenen Hände nehmen. Ihre Gesundheit kann Ihnen niemand wiedergeben. Aber die
Nachteilsausgleiche, auf die sich eine menschliche Gesellschaft geeinigt hat, die werden Sie
in Anspruch nehmen, ohne Reue, auch wenn das Privatfernsehen Ihnen das Gegenteil
immer und immer wieder eintrichtern will. Sie sind genauso viel wert, wie vor Ihrer
Behinderung. Das ist Ihr Leben. Wenn Sie den Behindertenausweis bekommen haben,
werden Sie stolz sein, es geschafft zu haben. Sie werden nicht frustriert darauf schauen und
sich unwert fühlen, weil Sie nun als behinderter Mensch abgestempelt sind. Sie werden auf
Ihr »H« blicken und ein Lächeln auf den Lippen tragen, wenn Sie an die fast 4000 €
Steuervorteil denken. Wenn Sie noch keine Pflegestufe haben, drängt sich die Frage auf:
»Wie werde ich RICHTIG pflegebedürftig?« Natürlich empfehle ich an dieser Stelle den
geplanten gleichnamigen Ratgeber aus meiner Feder.
100 PRO, der Weg zur Pflege
So werden Sie RICHTIG pflegebedürftig!
Was ist in unserer Gesellschaft ein hilfloser Mensch wert? Fast 4000 € Steuervorteil im
Jahr. Natürlich nur, wenn Sie noch ein nützliches, arbeitsfähiges Mitglied der Gesellschaft
sind. Mit 357 € »EU-Rente« und einem Platz im Altersheim, obwohl Sie gerade Ihren
30sten feierten, können Sie die 4000 € Steuervorteil schwerlich ausnutzen.
Sie fragen sich gerade:
»Wozu der Steuervorteil, wenn ich sowieso nicht mehr arbeiten kann?«
4000 € macht richtig was her. Für den Politiker, der in einer Talkshow die soziale Arbeit der
Regierung rühmt, besonders. Denn es wird niemand in Anspruch nehmen können. Fast
niemand! Ich arbeite noch! Um sich als Politiker im TV einen sozialen Anstrich zu geben,
reicht es und damit ist der Zweck erfüllt.
Wollen Sie immer noch in Rente gehen? Ohne Auto, mit einem Rollstuhl, der selbst
behindert aussieht?
Hier geht es darum, die Eintrittskarte in die Welt der Nachteilsausgleiche zu lösen. Nutzen
Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Ausweis in puncto Kündigungsschutz bietet. Denken
Sie auch da an sich. Wägen Sie gut ab, wenn sich die Frage nach der Verrentung stellt. Und
vor allem entscheiden Sie und nicht irgendein Träger.
Wahrscheinlich müssen Sie als hilfloser, schwerbehinderter Mensch mehr schwerwiegende
Entscheidungen treffen, als in Ihrem gesamten gesunden Leben zuvor. Sie werden mehr
Selbstbewusstsein bekommen, als Sie je hatten.
Kurz und knapp: Sie müssen ein Stück weit egoistisch werden. Sie kommen zuerst. Sie
können es sich nicht mehr leisten, an andere zu denken, wenn es um die Frage der Erfüllung
der Arbeit geht. Dafür ist Ihr Arbeitgeber zuständig, nicht Sie. Sie werden sich nicht
schuldig fühlen, weil Ihre Kollegen und Kolleginnen Mehrarbeit leisten müssen.
Denn das ist der älteste Trick der Welt. Sie sollen sich schuldig fühlen, damit Sie selbst
kapitulieren. Das Gerede der Arbeitgeber über die Last, die ein behinderter Mensch im
Arbeitsprozess darstellt, ist dummes Gerede. Das Gegenteil ist der Fall. Gerade behinderte
Menschen haben eine besonders engagierte Einstellung zur Arbeit. Für sie ist arbeiten zu
können, ein Privileg, das jederzeit mit einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands
für immer weg sein kann.
Das verstehen Arbeitgeber und Gesunde nicht.
Meine Erkrankung bringt Müdigkeit und allgemeine Schwäche als Krankheitssymptome mit
sich. Gern wird es mit Faulheit verwechselt. Besonders von denen, die es nicht verstehen
wollen.
Sie sollten wissen und lernen, wo Ihre Grenzen liegen. Aber nur für Sie selbst ist das
interessant. Sie machen diesen Prozess durch. Sie können es mit Freunden, der Familie oder
in Selbsthilfegruppen besprechen, aber die Entscheidungen fällen Sie immer ganz
persönlich. So auch die Entscheidung, die EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) zu
beantragen.
Argumentieren Sie für sich nicht so, dass Sie Ihren Job ja sowieso nicht mehr ausführen
können! Es gibt jede Menge Hilfen im Arbeitsleben für behinderte Menschen. Auch wenn
der Arbeitgeber anderer Meinung ist, können Sie es erst beurteilen, wenn Sie die
Möglichkeiten kennen. Es ist nicht ratsam ihm zu vertrauen. Holen Sie unterschiedliche
Meinungen ein. Gehen Sie davon aus, dass Sie weiter arbeiten können, nicht umgekehrt.
Sie sammeln alle Information und dann treffen Sie eine Entscheidung. Alles andere ist
orakeln im Nebel. Fallen Sie beim Stochern nicht auf Sachbearbeiter herein, die sich schon
freuen Sie endlich in einer Schublade versenken zu können, aus der Sie nie wieder
auftauchen werden.
Mit einem Ausweis in der Tasche und einem Konzept für Ihren Arbeitsplatz können Sie
überlegen, Ihre Kollegen mit ins Boot zu holen. Der Arbeitgeber wird automatisch vom
Rententräger, der die Hilfen zum Arbeitsleben unterstützt, informiert. Nicht jeder
Arbeitgeber ist dabei Ihr Feind. Vorsicht ist jedoch immer geboten. Ihre Kollegen wissen
dann, warum Ihre Arbeit nun ein neues Gesicht bekommen wird. Es gibt immer solche und
solche Kollegen, das ist völlig unabhängig von Ihrem körperlichen Zustand. Sie glauben gar
nicht, wie viele Büromachos den Schwanz einklemmen, wenn Sie erfahren, was es mit Ihnen
auf sich hat. Dabei wird man leicht zum Außenseiter, obwohl man doch vorher immer so
flotte Sprüche gemacht hat. Sie werden Ihre Kollegen richtig kennenlernen. Sie werden Ihr
wahres Gesicht sehen. Und Sie werden sich wundern, wer plötzlich auf Ihrer Seite steht und
vor allem wie viele es sein werden.
Trotzdem dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie ein gutes Opfer für Mobber darstellen. Bis
dahin haben Sie den Gesetzgeber mit seiner Heerschar von Sachbearbeitern überstanden.
Was kann Ihnen da noch im Arbeitsleben passieren?
»BI« – blind
»BI« – blind
Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt.
Blinden Menschen gleichzusetzen sind Personen,
deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als
1/50 beträgt.
Auch hier schafft es der Gesetzgeber die Sehschwäche so zu definieren, dass blind nicht
unbedingt blind ist. Bei neurologischen Erkrankungen mit Sehnervendzündung kann es
durchaus zu partiellen Totalausfällen des Sehens kommen. Die müssen morgens aber nicht
so ausgeprägt sein wie abends. »BI« hilft Menschen mit schwerer Sehschwäche ungemein.
Ein behinderter Mensch mit Sehfeldausfällen benötigt einen außergewöhnlich guten
Durchblick zur Umschiffung der Spitzfindigkeiten bei der Beantragung des Merkzeichens
»BI«. Er hat die Aufgabe "rechtmäßig" blind zu sein. Wie beim »AG« ist ein gutes
Management in Richtung Blindheit von Nöten. Ein falsches Wort und Sie haben Ihren
Behindertenparkplatz, den Ihr Partner dringend braucht, verspielt. Viele Augenärzte sind
mit einigen Augenproblemen komplett überfordert. Als Brillenträger gehen Sie sicher zum
Optiker zur Brillenstärkenanpassung. Aber doch nicht zum Augenarzt! Neurologische
Gründe für Sehprobleme, wie Augenfehlstellungen, Doppeltsehen und
Augenmuskellähmungen können einen Augenarzt vor unlösbare Probleme stellen. Können
Sie sich mit Ihrer Sehkraft frei und angemessen in der Gesellschaft bewegen? Wenn Sie
diese Frage für sich mit einem ausgesprochenen "Nein" beantworten können, arbeiten Sie
auf das »BI« hin. Wie beim Gehen schauen Sie sich genau an, was Sie sehen können dürfen.
Wenn Sie für sich festgestellt haben, dass Sie, auch wenn es nur Phasen am Tag sind, die
beschriebene Einschränkung zutrifft, sehen Sie auch nur das beim Sehtest.
Denken Sie an den Sachbearbeiter. Sie bringen Ihr Augenleiden – nein, wir nennen es
besser Einschränkung der beidseitigen Gesamtsehschärfe von weniger als 1/50 – mit dem
zum »BI« führenden übereinander und benutzen nur die Worte die im Gesetzestext stehen.
Ob Sie unter Ihrer fehlenden Sehkraft leiden, interessiert den Sachbearbeiter nicht. Also
interessiert es Sie zur Beantragung und zur Augenuntersuchung ebenfalls nicht.
Gerade bei diesem Merkzeichen drohen dem Staat Heerscharen von Blindenbetrügern. Wie
oben schon erwähnt, möchte ich Sie nicht zum Lügen animieren. Wir befinden uns ja nicht
auf die gleiche Stufe mit unserem Gegner. Wer jetzt dasitzt und den Text von einer
vertrauten Person vorgelesen bekommt, wer schon seit längerem nicht mehr das Haus
verlassen hat, weil er sich so unsicher fühlt, demjenigen möchte ich Mut machen. Sie
werden es schaffen, aus Ihrer misslichen Lage zu kommen. Sie werden genau das tun, was
notwendig ist.
Nicht sehen zu können, ist eine der tiefgreifendsten Beeinträchtigungen für einen
Menschen, der in einer modernen Industriegesellschaft lebt. Ich habe MS und weiß, was es
bedeutet. Ich war schon einmal für kurze Zeit blind und litt über 15 Jahre an schwersten
Doppelbildern. Da ich meinen Ausweis schon habe, kann ich ruhig sagen, dass ich darunter
litt. Schon deshalb konnte ich nur noch mit dem Rollstuhl in Fußgängerzonen unterwegs
sein. Die Verbände der blinden Menschen sind sehr umtriebig.
»GL« - gehörlos
»GL« - gehörlos
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen
Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch
Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden
Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben
schwere Sprachstörungen (schwer verständliche
Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.
Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die
an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren
oder in der Kindheit erworben worden ist.
Die Lobby der Gehörlosen scheint beim Ringen um Nachteilsausgleiche nicht sonderlich
erfolgreich zu sein. Aber man kann sich zumindest die Rundfunk- und Fernsehgebühren
sparen. Das bedeutet, mit dem »GL« können Sie auch »RF« beantragen. Offensichtlich
meint der Gesetzgeber, dass ein gehörloser Mensch im Straßenverkehr keine Unterstützung
benötigt. Also bleiben ihm Parkerleichterungen versagt. Aus eigener Erfahrung kann ich zur
Gehörlosigkeit nichts beitragen. Ich empfehle deshalb in diesem Fall dringend zum Kontakt
mit einem Gehörlosenverband.
Dennoch. Ich habe den Selbstversuch gewagt. Besser ich habe jemand anderes den
Selbstversuch machen lassen. Es gibt Kopfhörer, die wirklich alle Geräusche vom Ohr
fernhalten. An meiner alten Hochschule hatten wir ein Akustiklabor.
Mit einem Schallschutz bewehrt eine befahrene Straße zu überqueren, war für die
Testperson ein Unterfangen auf Leben und Tod. Wenn das auch nur einen Hauch von dem
vermittelt, was ein gehörloser Mensch beachten muss, um eine Straße zu überqueren – und
wir sprechen hier von Herford, nicht von Berlin – dann weiß ich nicht, was erheblich,
außergewöhnlich oder unzumutbar in der Horrorskala des Gesetzgebers bedeutet.
Ich konnte den Test nicht persönlich durchführen, da ich auch ohne Schallschutz nicht
lebend eine Straße überqueren kann.
Das waren sie also, die Merkzeichen. Nicht ganz.
Ich sollte die lustigen Merkzeichen aus der Zeit, als Deutschland noch viele
Schwerkriegsbeschädigte zu beklagen hatte, nicht aussparen. Eine Aufzählung reicht hier. Je
nachdem wo wir demnächst noch unsere Freiheit verteidigen, wird sich die Gruppe der
Nutznießer wieder deutlich erweitern. Vom Hindukusch kommen ja schon einige zurück,
die demnächst bei der Deutschen Bahn 1. Kl. fahren dürfen. Wenn es wieder mehr
Nutznießer geben wird, die es sich verdient haben, Nachteilsausgleiche zu bekommen,
können sich die Sozialbehörden über mehr Mittel freuen und zu alter Stärke zurückfinden.
Vielleicht.
Die Teilnehmer des ersten und Zweiten Weltkrieges fahren nicht mehr so häufig mit der
Bahn. Hier ist man auch bei dem bewährten Begriff Beschädigter geblieben. Dem Militär
wird allgemein eine gewisse Unbeweglichkeit, was Neuerungen anbetrifft, zugeschrieben.
Auf »VB« und »GB« möchte ich nicht weiter eingehen.
VB = Versorgungsberechtigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz.
EB = Entschädigungsberechtigung nach § 28 Bundesentschädigungsgesetz.
Die Gruppe derer, die vor 1979 freifahrtberechtigt waren, dürfte sehr klein geworden sein.
Aber wie gesagt, wenn der Hindukusch ...