Kapitel 8 - Auflistung der einzelnen Nachteilsausgleiche zum GdB
GdB | Pauschalbetrag (bei der Einkommenssteuer) |
25 - 30 | 310 € |
35 - 40 | 430 € |
45 - 50 | 570 € |
55 - 60 | 720 € |
65 - 70 | 890 € |
75 - 80 | 1.060 € |
85 - 90 | 1.230 € |
95 - 100 | 1.420 € |
Blinde und Hilflose | 3.700 € |
Pauschsätze je Entfernungskilometer beim Weg zur Arbeit:
Fahrzeug Betrag | Kilometer |
PKW | 0,60 € |
Motorrad / Motorroller | 0,26 € |
Moped / Mofa | 0,16 € |
Fahrrad | 0,10 € |
Also ich persönlich kenne jetzt niemanden der mit einem GdB von 80 schwerbehindert und
außergewöhnlich gehbehindert ist, gleichzeitig aber mit einem Motorrad unterwegs ist. Aber
wer weiß? Diejenigen, die ich kenne, müssten den Pflegedienst eine Extraschicht schieben
lassen, um sie in die Motorradkombi hineinzubekommen. Raus käme niemand wieder. So
sind sie unsere Sozialgesetzgeber. Immer wieder zu einem Scherz aufgelegt. Wenn da nicht
die Kriegsopfer wären.
Geh- und Stehbehinderte (Behinderung von 80 oder mit
Merkzeichen G, AG oder H und mindestens 70) können die
Aufwendungen für die durch die Behinderung veranlassten
unvermeidbaren Fahrten in angemessenem Rahmen geltend machen.
Ohne Nachweis wird ein km-Aufwand von 3.000 km anerkannt.
Darüber hinaus wird der erhöhte km-Satz – wie bei Dienstreisen –
für die Fahrten von und zur Arbeitsstätte gewährt. Dies sogar neben dem
Behindertenpauschbetrag.
Bei außergewöhnlich Gehbehinderten, Blinden und Hilflosen
(Ausweismerkzeichen AG, BI und H) können grundsätzlich alle
Kraftfahrzeugkosten, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur
Erledigung privater Angelegenheiten, sondern auch die Kosten für
Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, in der Regel insgesamt bis
zu 15.000 km jährlich geltend gemacht werden. Als km-Satz werden
pauschal 0,30 €, - bei 3000 km also ein Aufwand von 900 €, bei 15.000 km
ein Aufwand von 4.500 €, zugrunde gelegt. Tatsächlich
höhere Aufwendungen werden durch das Finanzamt nicht anerkannt.
Für die Abrechnung der 15.000 km jährlich empfiehlt es sich, in der
Autowerkstatt die Kilometer in der Jahresinspektion festhalten zu
lassen. Ich benutze eine Tankkarte. Bei jedem Tanken wird der
Kilometerstand festgehalten. Diese Belege reichten dem Finanzamt
bislang. Parkgebühren kann man auch als Werbungskosten absetzen.
Wer jedoch den blauen Parkausweis hat, und den werden Sie ja
haben, bezahlt für das Parken sowieso nichts. Schwerbehinderte mit
einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, aber weniger als 70
können die Kosten geltend machen, wenn die Fahrten ausschließlich
wegen der Behinderung notwendig geworden sind (z. B. Fahrten zur
Apotheke oder Massage).
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis (Fahrtenbuch,
Aufstellung) führen. Anstelle der Kosten für ein eigenes
Kraftfahrzeug können auch Taxikosten in angemessenem Umfang
geltend gemacht werden. Macht ein Gehbehinderter neben den
Aufwendungen für Privatfahrten mit dem eigenen Pkw auch solche
für andere Verkehrsmittel (z. B. Taxi) geltend, so ist die als
angemessen anzusehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km bzw.
von 15.000 km entsprechend zu kürzen. Bei behinderten Kindern
können die Kfz-Kosten auch bei den Eltern berücksichtigt werden,
wenn sie bei ihrem behinderten Kind entstanden sind und der dem
Kind eigentlich zustehende Behinderten-Pauschbetrag auf die Eltern
übertragen worden ist. Dies gilt jedoch nur für solche Fahrten, an
denen das behinderte Kind selbst teilgenommen hat (z. B. zur Schule,
zur Werkstatt für Behinderte, zu Therapiemaßnahmen oder zu
Behörden). Aufwendungen, die Eltern für den Erwerb der
Fahrerlaubnis ihres mittellosen, schwer steh- und gehbehinderten
Kindes getragen haben, sind ebenfalls abzugsfähig.
Alle Nachteilsausgleiche benötigen den Nachweis mit
Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheids der
zuständigen Stelle oder Rentenbescheid oder Fahrtenbuch. Mein
Finanzamt wollte anfangs den Festellungsbescheid. Hat man dann
immer den gleichen Sachbearbeiter, geht alles wie von selbst.
Wechselt er, geht alles wieder von vorne los.
Auch Eltern Behinderter oder Kinder, die einen pflegebürftigen
Elternteil pflegen, haben Anspruch auf Steuervergünstigungen.
Quelle Schwerbehinderung aktuell.de