Sie und der "Gegner"

Die Ausbildungszeit eines Beamtenanwärters des mittleren Dienstes dauert in der Regel
zwei Jahre, im gehobenen Dienst sogar drei Jahre. Das soll nicht heißen, dass Sie zwei Jahre
Vorbereitungszeit für eine Antragstellung brauchen, aber es verdeutlicht Ihre
Unterlegenheit. Die Länge Ihrer Ausbildungszeit als "Behindertenanwärter" hängt von der
Zielrichtung ab. Ohne Ausbildung wird Ihr Anliegen zu einem Glücksspiel.

© Ziele - MK-Photo -fotolia

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Man wird nicht dadurch behindert, dass man einen Unfall hat, bei dem die Beine separat
auf der Fahrbahn neben dem Auto liegen und schon gar nicht durch eine unheilbare
neurologische Erkrankung des zentralen Nervensystems, die dafür sorgt, dass man auf einer
»normal« breiten Allee zu Fuß vor den nächsten Baum rennt und nicht wieder hochkommt.


Im Gesetz geht es
um Angemessenheit,
um Altersentsprechung.


In meiner Jugend war mitunter zu beobachten, dass Jungs nach einer Party vor einen
Baum liefen, um bisweilen längere Zeit liegenzubleiben. Alkohol löst manchmal die gleichen
Probleme aus wie Läsionen im Gehirn oder eine Sauerstoffunterversorgung. Aber eben nicht
6 Monate, in der Regel zumindest nicht. Sechs Monate muss man seine körperlichen,
geistigen oder seelischen Probleme haben. Erst dann kann man behindert werden.


Äußerlich lässt sich ein Betrunkener, schwankend und lallend, nicht von einem an Aphasie
(Sprachstörung) leidenden Parkinsonkranken mit schweren Gleichgewichtsstörungen
unterscheiden. Und das ist dann das Problem unserer Behörden, wenn sie entscheiden
sollen, ob jemand behindert oder nur "besoffen" ist.


Dafür gibt es natürlich Richtlinien, die in einem eigens geschaffenen Gesetzbuch
niedergeschrieben sind. Die Eintrittsbedingungen sind hart. Aber wir werden sie
gemeinsam knacken. Meine Ausführungen stütze ich weitestgehend auf Wikipedia, das
Sozialgesetzbuch (SGB) und Urteile des Bundessozialgerichts (BSG). Ich interpretiere sie
jedoch nach eigenem Ermessen auf der Grundlage meiner persönlichen Erfahrungen. Es
geht mir hauptsächlich darum, Ihnen die Zusammenhänge klarzumachen. Detailliertes
Wissen über Ihre ganz persönlichen Probleme habe ich nicht, deshalb müssen Sie selbst
den Verfahrensablauf in den Behörden kennen. Sie müssen Spezialist in eigener Sache
werden.


Vom "Behindertenanwärter" wird erwartet, dass er weiß, warum er behindert ist. Der
Nichtbehinderte hat dagegen keinen Schimmer, warum er nichtbehindert ist. Immer noch
glauben viele Behinderte, behindert geworden zu sein. Das ist falsch! Nur ein Vertreter der
Nichtbehinderten (der freilich selbst behindert sein kann) kann jemanden vom
Nichtbehinderten zum Behinderten machen. Der Sachbearbeiter dient uns insoweit als
Projektionsfläche. Behindert im Sinne des Gesetzes zu werden, ist ein rein bürokratischer
Vorgang, aus dem unsere unbürokratische Eigenwahrnehmung ausgeschlossen ist.


Ob ein nicht vorhandenes Bein sechs Monate ab sein muss, gilt es bei der entsprechenden
Sozialstelle nachzufragen. Das hängt wahrscheinlich von dem jeweiligen wissenschaftlichen
Stand der Medizin ab. Sollte ein wissenschaftlicher Artikel eines übereifrigen
Jungmediziners im weiten Raum der medizinisch-wissenschaftlichen Veröffentlichungen
auftauchen, der das Nachwachsen eines Beines unter ganz bestimmten Voraussetzungen für
möglich hält, haben der "Medizinischer Dienst (MD)" und der Sachbearbeiter ihn als erste
auf dem Tisch. Dann ist hohe Wachsamkeit geboten. Es empfiehlt sich dann eine
Internetrecherche.


Ein einfacheres Beispiel ist ein Schlaganfall, der glimpflich verläuft, jedoch aus Sicht des
Betroffenen zu einer Gehbehinderung führt. Die zeitliche Komponente "sechs Monate"
haben wir ja oben schon erörtert. Kommen wir zu den Auswirkungen einer Behinderung.
Was sollte ein normaler nichtbehinderter Mensch können? Ein 25jähriger junger Mann
sollte trotz Bürojob und No-Sports-Einstellung aus einem durchschnittlich großen
Stadtzentrum zum Auto gehen können, vorausgesetzt er hat korrekt geparkt. Ein 80jähriger
muss nicht unbedingt nach seinem Einkauf bis zum Auto zurückkommen, geschweige denn
es wiederfinden.


Ein Bein ist erst dann der Grund für eine
Behinderung, wenn es länger als 6 Monate nicht der
altersgerechten Funktion entspricht.